Ziele, Grundsätze, Aufgaben

Seniorenvertretungen haben das Ziel, die spezifischen Interessen der älteren Menschen in politische Entscheidungsprozesse, gegenüber der Verwaltung und der Wirtschaft und im kulturellen und sozialen Bereich einzubringen. Sie sind deshalb eine politische Interessenvertretung, weil sie die Teilhabe älterer Menschen in allen Bereiche des gesellschaftlichen Lebens sichern wollen. Dadurch unterscheiden sie sich auch eindeutig von allen Seniorengruppen, Vereinen, Verbänden, Kirchen und Parteien, die jeweils spezifischen Zielen verpflichtet sind.

Die Erfüllung dieser Aufgaben erfordert:

  • parteipolitische und konfessionelle Neutralität sowie
  • Unabhängigkeit von Interessenverbänden jeglicher Art. 

Aus Zielsetzung und Grundsätzen heraus ergeben sich Aufgabenbereiche der Mitsprache und Mitwirkung im kommunalen Raum in allen Fragen, die ältere Menschen betreffen und für die Lebensqualität im Alter von besonderer Bedeutung sind, wie zum Beispiel die

  • Entwicklung der Altenhilfe mit
    • Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege,
    • Beratungsangeboten für ältere Menschen und deren Angehörigen,
    • Konzeption von altengerechten Wohnungen.
  • Planung, Durchführung und Koordinierung von kulturellen und Freizeitprogrammen.
  • Infrastruktur- und Verkehrsmaßnahmen mit Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und das Wohnumfeld
  • Preis- und Tarifgestaltung bei kommunalen Einrichtungen und Dienste
  • Förderung von Selbsthilfeorganisationen älterer Menschen und Zusammenarbeit mit Trägern der Altenhilfe und mit den in der Altenarbeit tätigen Organisationen.
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